Um verschiedene Alltagssituationen in der Schule zu regeln, haben Lehrer, Schüler und Eltern diese Hausordnung gemeinsam erstellt. Höflicher und freundlicher Umgang miteinander fördert ein angenehmes Schulklima!

1. Betreten des Schulhauses

Das Schulhaus ist für SchülerInnen ab 7.45 Uhr geöffnet.
Bei späterem Unterrichtsbeginn sowie am Nachmittag gilt:
. für die Unterstufe Einlass 5 Minuten vor dem Läuten
. für die Oberstufe 15 Minuten vor dem Läuten
Vor 7.45 Uhr ist der Aufenthalt im Eingangsbereich rund um die Portierloge möglich.
Informiere dich über Stundenplanänderungen im Schaukasten.

2. Garderobe

Die Überbekleidung muss immer sofort in den Spind geben werden. Aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen ist es ratsam, Hausschuhe zu tragen.

3. Verhalten im Unterricht

Wenn 5 Minuten nach dem Läuten keine Lehrperson anwesend ist, meldet dies der Klassensprecher in der Administration oder im Lehrerzimmer. Zu spät kommende SchülerInnen verhalten sich ruhig und gehen unauffällig auf ihren Platz. Während der Unterrichtszeit ist das Lärmen im gesamten Schulgebäude untersagt. Sämtliche elektronische Geräte (Handys etc.) sind während der Stunde ausgeschaltet und sicher zu verwahren. Alle den Unterricht störenden Gegenstände können abgenommen und zu einem vereinbarten Zeitpunkt von den Eltern abgeholt werden. Für eine gute Ausbildung sind folgende Punkte wichtig:

  • Erscheine pünktlich zum Unterricht, um die Arbeitszeit möglichst ungestört und konzentriert nützen zu können.
  • Bringe die erforderlichen Unterrichtsmittel vollständig und ordentlich mit und halte sie am Beginn der Stunde am Platz bereit.
  • Trage durch dein aktives, konstruktives Mittun zum Gelingen des Unterrichts bei.
  • Hole den versäumten Unterrichtsstoff selbstständig und unaufgefordert nach (Schulübungen, Arbeitsblätter, Hausübungen).
  • Unterstütze nach Möglichkeit MitschülerInnen, die gefehlt haben.
  • Bringe nur Dinge in die Schule mit, die für den Unterricht notwendig und förderlich sind.

4. Verhalten im Schulhaus

Es schafft ein freundliches Klima, wenn wir einander grüßen (z.B. wenn du zu Stundenbeginn aufstehst, um die Lehrkraft zu begrüßen). Das Kaugummikauen während eines Gesprächs wird als unhöflich empfunden. Gekaute Kaugummis müssen ordentlich im Mistkübel entsorgt werden und dürfen nirgendwo kleben. Der Austausch von innigen Zärtlichkeiten gehört in den privaten Bereich und ist in der Öffentlichkeit unpassend.
Komm bitte in angemessener Kleidung in die Schule und provoziere nicht durch aufreizendes Outfit.

4.1 Klassenräume

Die Klassenräume sind öffentliche Räume und unser Lebensund Arbeitsraum für einen großen Teil des Tages. Sie werden von allen SchülerInnen und LehrerInnen benützt und sind nicht nur einer einzigen Klasse vorbehalten. Damit sich hier alle wohl fühlen können, halten wir sie sauber.
Die Klassenräume dürfen in Absprache mit dem Klassenvorstand persönlich gestaltet werden.
Die Klassenordner löschen vor jeder neuen Unterrichtsstunde die Tafel.
Die Tische dürfen nicht beschmiert werden.

  • Aus Respekt vor der Arbeit des Schulwarteteams vermeide mutwillige Verschmutzungen und hinterlasse die Klasse nach der letzten Stunde ordentlich: Sessel auf dem Tisch, Tafel gelöscht, Jalousie oben, Fenster geschlossen, Licht abgedreht. Das gilt selbstverständlich auch für Fremdklassen und Sonderlehrsäle.
  • Bewahre die Bücher und Hefte in den Kästchen auf. Dein Bankfach musst du spätestens am Ende des Unterrichtstages ausräumen.
  • Lass keine Essensreste herumliegen.
  • Wirf den Müll in die dafür vorgesehenen Behälter (Papier/PET-Flaschen/Restmüll).

4.2. Aufenthalt in Fremdklassen

Die SchülerInnen der Stammklasse räumen ihre Unterrichtsmittel und persönlichen Dinge von ihrem Platz, damit die Gäste einen leeren Arbeitsplatz vorfinden.
Beim Aufenthalt in fremden Klassen gehe sorgsam mit dem Inventar um und verlasse den Raum so, wie du ihn vorgefunden hast. In der letzten Stunde stelle auch hier den Sessel hinauf.

4.3. Sonderlehrsäle

Diese Räume dürfen nur mit einer Lehrkraft benützt werden. Damit der Unterricht pünktlich beginnen kann, machen sich die SchülerInnen mit dem Läuten auf den Weg zu dem betreffenden Sonderlehrsaal und nehmen die dafür nötigen Unterrichtsmaterialien mit.
Trage in den Turnsälen und auf den Sportanlagen entsprechende, zweckmäßige Sportkleidung. Für die Turnsäle benötigst du Hallensportschuhe, die keine dunklen Spuren hinterlassen.

5. Verhalten in den Pausen

Die Pausen dienen der Erholung. Dafür bedarf es einer Umgebung, die das allen ermöglicht.
In den Klassen herrscht deshalb Zimmerlautstärke und in den Gängen bzw. in den Pausenhallen ist das Laufen und Ballspielen verboten. CD-Player und andere Schallquellen dürfen nicht benützt werden.
SchülerInnen, die sich in den beiden großen Pausen lieber austoben wollen, können in den Hof gehen.
Dort sind die Hofpausenregeln einzuhalten und es ist den Anweisungen der Aufsichtspersonen zu folgen. (Nur im Hof ist Ballspielen, ausschließlich mit weichen Bällen, erlaubt.)

Bewege dich auf den Gängen langsam und achte auf andere.
Benütze Heizkörper und Fensterbretter nicht als Sitzgelegenheit.

5.1 Buffet

Das Buffet darf ausschließlich in den Pausen aufgesucht werden. Der Aufenthalt während der Unterrichtszeit ist nur mit besonderer Genehmigung durch die Direktion, Administration oder den Klassenvorstand erlaubt.
SchülerInnen der Oberstufe ist der Aufenthalt auch in der unterrichtsfreien Zeit gestattet.

  • Stelle dich an, ohne zu drängen und nimm besonders auf die jüngeren MitschülerInnen Rücksicht.
  • Verhalte dich ruhig, sodass alle in angenehmer Atmosphäre essen können.
  • Nach dem Essen stelle das benützte Geschirr in die Ablage und reinige deinen Essplatz.
  • Begib dich beim Läuten auf schnellstem Weg in die Klasse.

5.2 Gänge und Toilettenanlagen

In den Pausen stehen Kaffeeund Getränkeautomaten zur Verfügung. Dabei kann es passieren, dass Flüssigkeit verschüttet wird.
Die Beseitigung der Verunreinigung wird als selbstverständlich angesehen.
Das Herumsitzen auf dem Boden entspricht nicht einer Verhaltensweise, die in einer Schule angemessen ist.

  • Beseitige selbstverursachten Mist in den zahlreich vorhandenen Mistkübeln.
  • Benütze die Toilette so, dass die nachfolgende Person eine saubere Toilette vorfindet.

5.3 Schulhof

Die Hofpausen finden statt, wenn das ein diesbezügliches Schild bei den Ausgängen anzeigt. Lehrkräfte halten gemeinsam mit SchülerInnen der Oberstufe (gelbe Westen oder Kappe) Aufsicht.
Die jeweils gültige Hofpausenordnung ist einzuhalten.

  • Verwende zum Spielen nur weiche Bälle.
  • Halte die Sportanlagen und Grünflächen sauber.
  • Gehe beim Läuten ohne Umweg direkt in die Klasse.

6. Mittagspause

Der Aufenthalt im Schulhaus zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht ist nur jenen SchülerInnen erlaubt, die im Tagesschulheim oder in der Mittagsaufsicht angemeldet sind.
Alle anderen SchülerInnen müssen das Schulhaus verlassen. SchülerInnen der Oberstufe dürfen sich im Buffet aufhalten oder die Sportanlagen auf eigene Gefahr benützen.
Eine Absprache mit dem anwesenden Sportlehrer oder der TSH-Verantwortlichen ist Voraussetzung. Den SchülerInnen der Oberstufe ist die Benützung der PCs in der Teilungsklasse erlaubt.
(Für UnterstufenschülerInnen ist das nur mit Erlaubnis der Eltern möglich.)

7. Nachmittagsbetreuung

Über die Tagesschulheimregeln informiert dich die TSH-Leitung.

8. Kommunikation

Unterstufe: Eine reibungslose Kommunikation gelingt nur dann, wenn jede Schüler ein Mitteilungsheft führt. Dort werden Stundenplanänderungen, vorzeitige Entlassungen, Lehrausgänge u.ä. notiert.
Die Lehrkraft veranlasst die Eintragungen. Die Eltern kontrollieren das Heft täglich, unterschreiben und können es zur Weitergabe von Informationen an die LehrerInnen nützen.
Nimm daher das Mitteilungsheft in jede Unterrichtsstunde mit.
Oberstufe:
Die SchülerInnen der Oberstufe informieren sich selbst über Stundenplanänderungen und Stundenentfall (Schaukasten beim Portier).

9. Sicherheit

Damit sich alle ca. 700 Personen in unserem Schulhaus sicher fühlen können, ist es notwendig, dass folgende Regeln eingehalten werden: Das Verlassen des Schulhauses ist ausschließlich am Ende des Unterrichtstages erlaubt. Eine vorzeitige Abmeldung beim Klassenlehrer ist bei zwingenden Gründen (schriftliches Ersuchen der Erziehungsberechtigten im Vorhinein) möglich. Dafür ist ein Passierschein von einer Lehrkraft nötig. Die Fenster müssen in der Pause geschlossen oder gekippt sein. Gefährliche und den Unterricht störende Gegenstände sind verboten.
Die Verwendung von elektrischen Geräten wie z.B. Wasserkocher/ Kaffeemaschine/ Musik erzeugende Geräte, ist nicht gestattet.
Selbstverursachte Schäden sind auf eigene Kosten zu ersetzen.

  • Bewahre rollende Fortbewegungsmittel im Spind auf und benütze sie erst außer- halb des Schulhauses.
  • Achte auf dein Eigentum, indem du Wertgegenstände (Geld, Schmuck, Handy,…) immer bei dir trägst oder im Spind/ Kästchen einsperrst.
  • Respektiere fremdes Eigentum und gehe mit Schuleigentum (Lehrmittel, AV-Geräte, Plakate, Pinnwände, Heizkörper, Wände,…) sorgsam um.
    Beschädige keine Möbelstücke und sonstiges Eigentum der Schule. Schäden sind dem Klassenvorstand oder den Schulwarten sofort zu melden.

10. Gesundheit

Im Krankheitsfall ist die Schule unverzüglich zu informieren (E-Mail an den/die Klassenvorstand, bitte keine Anrufe). Das Rauchen ist per Gesetz (§ 9 SCHUG) sowohl in der Schule als auch bei allen Schulveranstaltungen verboten.
Ebenfalls verboten ist das Konsumieren von Energydrinks und Alkohol.

  • Wenn du im Laufe des Vormittags erkrankst, musst du abgeholt werden. Für die Oberstufe kann im Einzelfall anders entschieden werden.
  • Sobald du wieder in die Schule kommst, gibst du die „Entschuldigung“ unaufgefordert beim Klassenvorstand ab.
  • Aus Rücksicht auf die MitschülerInnen achte auf persönliche Sauberkeit und Hy- giene, besonders bei der Benützung der WC-Anlagen (z.B. Hände waschen).
  • Bei Fragen zur Gesundheit steht dir unsere Schulärztin Frau Dr. Michels, bei per- sönlichen Problemen auch unser BeratungslehrerInnenteam (Koordination Prof. Eva Posad) gerne zur Verfügung.

11. Verlassen des Schulhauses

Jede Schülerin/ jeder Schüler, die/der das Schulhaus vor Unterrichtsende verlässt, muss einen schriftlichen „Antrag auf vorzeitige Entlassung“ eines Erziehungsbe- rechtigten vorweisen.

  • Ersuche eine Lehrerin/ einen Lehrer, dir den Antrag zu bewilligen und einen Passierschein auszustellen.
  • Melde dich beim Lehrer/ der Lehrerin der nachfolgenden Stunde ab.
  • Beachte beim Verlassen des Schulhauses die Supplierliste.

Bitte sei dir bewusst, dass du die Schule auch außerhalb des Schulgebäudes bei Schulveranstaltungen aller Art vertrittst.
Du kannst durch dein positives Verhalten das gute Image der Schule stärken.